Missachtung der Rettungsgasse – höhere Strafen

Stau mit Rettungsgasse
Diese Rettungsgasse ist nicht ausreichend - Foto: ginasanders / depositphotos.com

Eine Rettungsgasse ist dazu da, damit die Rettungsdienste schnell zur Unfallstelle kommen und die Versorgung der Verletzten übernehmen kann. In der Realität bedeutet dies die Rettung von Leben. Nur leider verhalten sich viele Autofahrer leider nicht gemäß den Richtlinien, um eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist es doch so einfach, eine Rettungsgasse zu bilden. Die Autos, die auf der linken Straßenseite fahren, müssen an den linken Rand fahren. Umgekehrt ist es mit den Fahrzeugen auf der rechten Spur. Diese müssen rechts an den Rand fahren.

Durch diese Rettungsgasse sollen die Rettungsfahrzeuge schnell an den Ort des Geschehens kommen. Das oberste Gebot ist die Versorgung der Verletzten. Ist keine Rettungsgasse vorhanden oder wurde diese zu spät gemacht, kann das Menschenleben kosten. Ein weiterer Fehler, den viele Autofahrer machen, ist die Rettungsgasse vorschnell wieder zu verschließen. Schließlich kann es sein, dass noch mehr Rettungsfahrzeuge an die Unfallstelle müssen.

Aktuelle Strafen bei Missachtung

Die Strafen für die Missachtung sehen aktuell so aus:

Wer auf der Autobahn oder außerorts keine Rettungsgasse gebildet hat, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Liegt eine Behinderung vor, beträgt das Bußgeld 240 Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg und es droht ein Fahrverbot von einem Monat.

Teurer wird es, wenn keine Rettungsgasse trotz Martinshorn und Blaulicht gebildet wurde. Liegt dazu noch eine Gefährdung vor, müssen 280 Euro als Strafe gezahlt werden. Hinzu kommt einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Diese Bußgelder gelten seit 2017. Doch noch für 2019 sollen härtere Strafen geplant sein.

Welche Änderungen bzgl. der Strafe bei Nichtbildung einer Rettungsgasse hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geplant?

Der Bundesverkehrsminister Scheuer plant eine Erhöhung des Bußgeldes für das Nichtbilden einer Rettungsgasse ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro. Diese drastischen Maßnahmen scheinen notwendig zu sein, weil rund 80 Prozent aller Rettungseinsätze durch blockierte Rettungsgassen deutlich erschwert werden. Das hat eine Studie des Deutschen Roten Kreuzes ergeben. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass mindestens fünf Minuten verschwendet werden, weil die Rettungskräfte nicht schnell genug an die Unfallstelle gelangen konnten. Die Umfrage wurde bundesweit durchgeführt. Von daher soll die neue Strafe in Höhe von 320 Euro sowie ein Fahrverbot die notwendige Wirkung zeigen. Fünf Minuten sind eine lange Zeit, in der ein Mensch bereits aufgrund mangelnder Versorgung seinen Verletzungen erlegen sein kann. Ob das allerdings tatsächlich die Wende in Sachen Rettungsgasse bringt, ist fraglich und bleibt abzuwarten.