Nicht nur bei PKWs, sondern auch bei LKWs sind Wunschkennzeichen möglich. Doch was gilt es zu beachten? Welche Maße darf oder muss es haben? Gibt es andere gesetzliche Vorgaben?
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Wenn ein passendes Kennzeichen gefunden wurde, kann es bei einer KFZ Zulassungsstelle reserviert werden. Dort wird überprüft, ob dieses Nummernschild noch verfügbar ist oder ein anderer Fahrer sich dieses Wunschkennzeichen ausgesucht hat. Am besten man hat ein zweites Wunschkennzeichen parat, sollte die erste Wahl nicht verfügbar sein.
Um bei einer Behörde ein LKW-Wunschkennzeichen zu beantragen, werden folgende Dokumente benötigt:
- Gültige Versicherungsbestätigung
- Gültiger Nachweis über Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Abgasuntersuchung
- Zulassungsscheine (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
Wie lange eine Reservierung gilt ist in jeder Behörde unterschiedlich. Die Dauer kann von ein paar Tagen bis zu einem Jahr gelten. Reservierungen können auch verlängert werden. In den meisten Fällen verlangt die Behörde für eine Verlängerung eine Gebühr.
Ein LKW-Wunschkennzeichen zu erhalten, ohne eine Reservierung vornehmen zu lassen, wird schwer möglich sein. Selbst wenn es direkt im Amt bestellt wird, muss es zuerst reserviert werden, bis die Zulassung genehmigt wurde.
Wer sich nicht auf den Weg zur Zulassungsstelle machen möchte, kann online prüfen, ob sein Kennzeichen noch frei ist und es reservieren lassen.
Die dritte Möglichkeit sein Wunschnummernschild zu bekommen, wäre über einen Fremdanbieter im Internet. Diese übernehmen den Weg zum Amt und können im Anschluss die Prägung des Nummernschildes veranlassen.
Reservierungskosten für LKW-Kennzeichen
Egal ob PKW oder LKW – ein Wunschkennzeichen kostet immer gleich viel.
Die Gebühr für ein Kennzeichen beträgt Deutschlandweit 10,20EUR.
Bei einer Reservierung des Nummernschildes kommen zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2,60EUR hinzu.
Verbotene Nummernschilder – auch für LKWs
Nicht jedes Wunschkennzeichen wird zugelassen. Anstößige oder beleidigende Zeichenfolgen sind nicht erlaubt.
Verboten sind ebenso Nummernschilder welche auf die NS Zeit hindeuten, wie „HJ“ für Hitler Jugend oder „SA“ für Sturmabteilung. Diese und andere Kennzeichen sind bundesweit verboten. Es darf zusätzlich jedes Bundesland weitere Abkürzungen und Zahlenfolgen verbieten lassen. In Bayern ist die Kombination aus „18“ und „HH“ nicht erlaubt.
Ordnung muss sein
Es gibt bestimmte Vorgaben, wie die Buchstaben und Zahlen angeordnet werden müssen.
Folgende Kombinationen sind für PKW und LKW möglich:
- 1 Buchstabe und 4 Zahlen
- 2 Buchstaben und 3 Zahlen
- 2 Buchstaben und 2 Zahlen
Die Größe des Nummernschildes
Wie groß eine Kennzeichentafel ist, hängt davon ab, ob sie ein- oder zweizeilig ist. Bei einem einzeiligen Nummernschild beträgt die maximale Breite 520 Millimeter und die Höhe 110 Millimeter. Wird ein zweizeiliges Schild gewählt ist es höchstens 340 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch.
LKW-Wunschkennzeichen bestellen
Erteilt die Zulassungsstelle die Freigabe für das Nummernschild, kann es bestellt werden. Die Prägung des Wunschkennzeichens kann bei der Zulassungsstelle, einem Schildermacher oder einem Onlineanbieter durchgeführt werden.
Bei der Bestellung ist darauf zu achten, wie lange es dauert, bis das Schild geliefert wird. Sonst kann es am Ende noch passieren, dass die Reservierung bereits ausgelaufen ist und das Schild noch nicht geliefert wurde.
Wird das Schild über einen Onlineanbieter gekauft, sollte auf dessen Seriosität geachtet werden.
Einige Onlinehändler stellen einen Link zur Webpräsenz der Zulassungsstelle zur Verfügung. Dadurch kann das Reservieren und bestellen von zu Hause aus erledigt werden.
Bei Erhalt des Wunschkennzeichens muss überprüft werden, ob dieses der DIN-Norm unterliegt. Erkennbar ist dies anhand des DIN-Stempels im Eurokreuz auf dem Nummernschild.
Die Preise für ein Nummernschild sind je nach Anbieter unterschiedlich und können zwischen 15 und 45 Euro liegen.
LKW-Wunschkennzeichen – bei Umzug behalten
Seit Januar 2015 gilt ein neues Kennzeichengesetz. Musste man bis dahin bei einem Umzug sein Kennzeichen neu erwerben, so ist dies nun nicht mehr nötig.
Ein neues Nummernschild muss erworben werden, wenn ein neuer LKW angemeldet wird oder sich der Halter des Fahrzeuges ändert.