Änderungen in der StVO geplant

Polizei kontrolliert den Straßenverkehr
Die neuen Regelungen werden sicher wieder von der Polizei überwacht - Foto: heiko119 / depositphotos.com

Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat kürzlich mögliche Gesetzesänderungen veröffentlicht, welche zahlreiche Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Unter anderem ist eine Erhöhung verschiedener Bußgelder geplant.

Rettungsgasse gewinnt an Wichtigkeit

Dass die korrekte Bildung einer Rettungsgasse Leben retten kann, gilt als unumstritten. Dennoch sind viele Autofahrer immer noch nicht bereit, diese korrekt zu bilden. Wer sich nicht an der Bildung beteiligt oder die Gasse unberechtigt benutzt, der muss mit einer Strafe zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Zusätzlich wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen, sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister vergeben.

Bremsassistent, Parken und Fahrgemeinschaften: Das kommt auf Verkehrsteilnehmer zu

Ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h sollen Fahrer zukünftig nicht mehr das Notbremsassistenzsystem abschalten dürfen. Wer gegen diese neue Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Zusätzlich gibt es für den Verstoß einen Punkt im Fahreignungsregister.

Wer in zweiter Reihe oder auf Radwegen parkt, der muss 100 Euro Strafe zahlen, sofern derjenige erwischt wird. Gleiches gilt für das Halten auf dem sogenannten Schutzstreifen. Bisher war das Parken in diesem Bereich für die Dauer von maximal drei Minuten erlaubt.

Werden Fahrgemeinschaften mit drei Teilnehmern gebildet, so dürfen diese in der Zukunft auf der Busspur in Städten stehen bleiben. Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für kleine Elektrofahrzeuge.

Auch Radfahrer von Änderungen betroffen

Für Radfahrer gibt es eine wichtige Neuerung: Der grüne Pfeil für das Abbiegen gilt zukünftig auch für Radfahrer. Zusätzlich zum normalen Pfeil wird sogar ein ganz neues Verkehrszeichen eingeführt: ein spezieller Pfeil für Rechtsabbieger, der ausschließlich für Radfahrer gilt.

Auch der Überholabstand betrifft die Radfahrer im Besonderen: Sie werden besser geschützt. Bisher galt die Regelung, dass der Abstand beim Überholen ausreichen sein muss; genauer definiert wurde dieser Begriff nicht. Laut Novelle müsste beim Überholen ein Abstand von mindesten 1,5 Meter eingehalten werden. Außerorts sind sogar zwei Meter verpflichtend.

Bei der Einhaltung des Abstandes spielt es keine Rolle, ob das zu überholende Objekt ein Radfahrer, ein Fußgänger oder gar ein Elektrofahrzeug ist.

Ein neues Verkehrszeichen gibt es in Bezug auf das korrekte Überholen ebenfalls: Es regelt das Überholverbot von einspurigen durch mehrspurige Fahrzeuge.

Neuregelung für Rechtsabbieger

Wer zukünftig nach rechts abbiegen möchte, der sollte die neue Regelung für Kraftfahrzeuge kennen. Die Novelle sieht an dieser Stelle vor, dass Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen beim Abbiegen nach rechts innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Wird sich nicht an diese Änderung gehalten, so droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister.

Neue Regelungen pro Sicherheit für alle

Insgesamt sind die neuen Regelungen laut aktueller Novelle vor allem einer erhöhte Sicherheit zuträglich. In Anbetracht dessen, dass Radfahrer und Fahrer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mehr und mehr auf deutschen Straßen unterwegs sind, scheint dieser angestrebte Schritt sinnvoll. Beim Thema Rettungsgasse verstehen viele Teilnehmer ohnehin keinen Spaß mehr, denn hier geht es oft um Leben und Tod.

Die Inhalte der Novelle treten erst in Kraft, wenn sie durch den Bundesrat und den Bundestag genehmigt werden und sind daher noch nicht gültig.