Winterreifen und Schneeketten – das ist zu beachten

Schneeketten am PKW
Wer auf ausgewiesenen Strecken ohne Schneeketten fährt, riskiert saftige Bußgelder - Foto: lsantilli / depositphotos.com
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Winterreifen und Schneeketten sorgen in der kalten Jahreszeit für Grip auf glatten oder verschneiten Straßen. Für viele Autofahrer stellt sich jedes Jahr die Frage, wann der beste Zeitpunkt ist, Winterreifen auf das Auto aufzuziehen. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) existiert kein vorgeschriebener Zeitpunkt, wann Autofahrer ihre Reifen wechseln müssen. Wenn Autofahrer ihre Reifen aber nicht den Wetterverhältnissen anpassen, oder keine Schneeketten mit sich führen, kann dies recht unangenehme Folgen haben.

Die Eigenschaften des Sommerreifens verändern sich bei niedrigen Temperaturen

Wie in vielen Ländern Europas, besteht auch in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, Winterreifen auf sein Fahrzeug aufzuziehen. Viele Experten raten aber, dass sich Autofahrer an die sogenannte O-bis-O-Regel halten. Dies bedeutet, dass Autofahrer von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren sollten. Werden die Temperaturen im Spätjahr und im Winter einstellig, verändern sich die Eigenschaften des Sommerreifens zum Nachteil. Dies liegt an der Gummimischung und am Profil dieses Reifens. Für Sommerreifen wird eine härtere Gummimischung verwendet. Diese Mischung wird bei niedrigen Temperaturen noch härter und hat daher nur eine sehr eingeschränkte Haftung auf den Straßenbelägen. Im Zusammenspiel mit dem Profil des Sommerreifens sorgt dies für einen längeren Bremsweg.

Ganzjahresreifen sind eine Alternative zu Sommer- und Winterreifen

Winterreifen haben eine weichere Gummimischung und sind mit einem speziellen Profil ausgestattet. Die zusätzlichen Lamellen, Rillen und Schnitte auf den einzelnen Blöcken des Reifens sorgen dafür, dass sich Schnee und Matsch nicht festsetzen können. Die Haftung wird erhöht. Eine Alternative zu Winter- und Sommerreifen sind sogenannte Ganzjahresreifen. Diese Reifen werden oftmals auch als Allwetterreifen bezeichnet. Der Allwetter- oder Ganzjahresreifen muss wie ein Winterreifen das 3PMSF-Symbol auf der Flanke tragen. Das Symbol zeigt einen Berg mit einer stilisierten Schneeflocke.

Allerdings sind diese Reifen nur ein Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen. Sie haben daher nicht die gleiche Haftung wie ein echter Winter- oder Sommerreifen. Außerdem haben Allwetterreifen im Sommer durch den erhöhten Rollwiderstand einen größeren Verschleiß und auch der Kraftstoffverbrauch kann höher sein.

Auf vielen Straßen und Pässen müssen Autofahrer Schneeketten aufziehen

Wer in der Wintersaison in den Bergen unterwegs ist, sollte immer Schneeketten im Kofferraum haben. Eine große Auswahl an Schneeketten gibt es beispielsweise bei heuts.de oder auf Amazon. Bei einer geschlossenen Schneedecke ist die Haftung eines Winterreifens oder eines Allwetterreifens oftmals nicht ausreichend. Ist eine Straße mit einem blauen Schild gekennzeichnet, auf dem ein Autoreifen mit aufgezogener Schneekette abgebildet ist, sind Autofahrer sogar dazu verpflichtet Ketten aufzuziehen. Wer keine Schneeketten dabei hat, darf diese Straßen oder Pässe nicht befahren.

Wer die gekennzeichneten Straßen ohne Ketten befährt, muss besonders im benachbarten Ausland mit sehr hohen Strafen rechnen. Es ist normalerweise ausreichend, wenn die Schneeketten auf der Antriebsachse des Fahrzeugs aufgezogen werden. Es ist allerdings sicherer und vor allem effektiver, wenn sich die Ketten auf beiden Achsen befinden. Übrigens sind von der Schneekettenpflicht im Ausland auch Fahrzeuge mit einem Allrad-Antrieb betroffen.

Für Fahrten ohne Schneeketten oder Winterreifen werden in Europa Bußgelder fällig

Autofahrer, die in Österreich, Italien, Schweiz oder in Frankreich auf ausgeschilderten Straßen ohne Schneeketten unterwegs sind, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In Österreich sind Strafen bis zu 5000 Euro möglich. In Deutschland gibt es keine Pflicht für Schneeketten. Allerdings sieht der Bußgeldkatalog Strafen für Fahrten im Winter ohne Winter- oder Allwetterreifen vor. Wer im Winter bei Schnee und Eis mit Sommerreifen von der Polizei angehalten wird, muss 60 Euro bezahlen. Wer andere Fahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von 80 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Autofahrer, die mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis einen Unfall verursachen müssen 120 Euro Strafe bezahlen. Für alle Verstöße erhalten die Fahrer der Fahrzeuge zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Übrigens wird auch der Halter eines Fahrzeugs bestraft. Für die Verstöße werden Halter mit einem Bußgeld von 75 Euro belangt und sie erhalten ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Wer sein Fahrzeug über die Winterzeit auf Sommerreifen parkt, erhält keine Strafe.