Wer im Transportgewerbe tätig ist – egal in welcher Funktion – muss wissen wie er funktioniert, und was mit ihm gemessen werden soll: der Fahrtenschreiber. Heute wird in der Regel ein digitaler Fahrtenschreiber, der digitale Tachograph, benutzt. Der ersetzt bei allen nach dem ersten Mai 2006 zugelassenen relevanten Fahrzeugen die Tachoscheibe, die noch selbst von Hand gewechselt und beschrieben werden musste. Wie genau digitale und analoge Fahrtenschreiber zu benutzen sind, zu welchem Ziel sie eingesetzt werden und was passiert, wenn sie nicht richtig genutzt werden, ist hier zu erfahren.
Was misst der Fahrtenschreiber?
Der Fahrtenschreiber ist im Grunde eine Fahrerkarte. Über diese wird kontrolliert, ob der Fahrer eines LKWs oder Busses die EU-Richtlinien bezüglich Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält. Auch gefahrene Strecken werden damit gemessen.
Für wen ist der Fahrtenschreiber Pflicht?
Alle gewerblichen Fahrten, die in einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen absolviert werden, müssen mit dem Fahrtenschreiber dokumentiert werden. Das funktioniert bei LKWs über die personalisierte Fahrerkarte. LKWs, die ab Mai 2006 zugelassen wurden, messen mit dem fest verbauten digitalen Tachographen. Hier lässt sich über Software die Fahrerkarte auslesen. Bei älteren Fahrzeugen ist die Dokumentation über Tageskontrollblätter, die händisch gewechselt werden müssen, möglich.
Was verbirgt sich hinter der sogenannten Handwerker-Klausel?
Gültig ist die Handwerker-Klausel für alle Handwerksbetriebe. Sie greift für Firmenfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen. Ist die zu absolvierende Fahrtstrecke 100 Kilometer oder mehr lang, müssen auch Handwerksbetriebe ihre Fahrten dokumentieren. Ebenso wie bei Fahrten, die den Transport von Gütern als Haupttätigkeit haben, müssen hier Fahrzeuge, die ab Mai 2006 zugelassen wurden über einen digitalen Tachographen verfügen. Bei älteren Fahrzeugen kann auch in diesem Fall das Tageskontrollblatt genutzt werden.
Wie funktioniert die Dokumentation mit dem Fahrtenschreiber?
Der digitale Tachograph arbeitet mit GPS-Navigation. Mit ihm werden alle Lenk- und Ruhezeiten des Fahrzeuges aufgezeichnet. Auch die gefahrenen Strecken werden genau hinterlegt. Somit bildet der digitale Tachograph bei späterer Auslesung einen Gesamtüberblick über die Aktivitäten eines Fahrzeuges. Ausgewertet werden können diese Daten von der Polizei oder anderen Kontrollbehörden, zum Beispiel vom Zoll. Wird noch der analoge Fahrtenschreiber benutzt, müssen Ruhezeiten händisch auf den papiernen Tachoscheiben verzeichnet werden. Eine Tachoscheibe dokumentiert immer einen Zeitraum von 24 Stunden; demnach müssen die Schreiben täglich gewechselt werden.
Welche Regeln sind zu beachten?
Die Dokumentation der Fahrten via Fahrtenschreiber ist für die oben genannten Fahrtanlässe und LKW-Gewichtsklassen Pflicht. Eine Kontrolle kann jederzeit stattfinden. Dabei ist es auch möglich, dass nicht nur tagesaktuelle Fahrten kontrolliert werden. Die Aufbewahrung digitaler und analoger Daten ist ein Jahr lang Pflicht. Weiterhin müssen die Fahrzeugführer jeweils personalisierte Fahrerkarten besitzen, sowohl digital als auch analog. Digitale Fahrtenschreiber müsse von Beginn bis Ende einer Fahrt im Betrieb sein, auch während der Haltezeiten. Zudem müssen sie plombiert werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen die Daten der letzten 28 Tage immer mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Regeln?
Strafen und Bußgelder variieren je nach Schärfe des Verstoßes. Bei Manipulationen des Fahrtenschreibers können fünfstellige Bußgelder verhängt werden. Ist der Fahrtenschreiber defekt oder gar nicht vorhanden, muss der Fahrer mit 250 Euro Buße rechnen. Ist die Kontrolle erschwert, weil etwa Fahrerkarten der letzten 28 Tage nicht mitgeführt und erst im Betrieb abgeholt werden müssen, kostet das 75 Euro. Werden Verstöße wie Geschwindigkeits- oder Lenkzeitübertretungen festgestellt, können neben Geldbußen auch Punkte in Flensburg gegen den Lenker verhängt werden.